Diskussion.. Diskussion... über?! :D

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von ARMITEL gestartet, 16 Dezember 2013.

Liebe(r) Forum-Leser/in,

wenn Du in diesem Forum aktiv an den Gesprächen teilnehmen oder eigene Themen starten möchtest, musst Du Dich bitte zunächst im Spiel einloggen. Falls Du noch keinen Spielaccount besitzt, bitte registriere Dich neu. Wir freuen uns auf Deinen nächsten Besuch in unserem Forum! „Zum Spiel“
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. ARMITEL

    ARMITEL Forenkommissar

    Ok das upgrade mache ich garantiert nicht das arme Tier sieht dann aus wie als ob es nem ********* gehört xD

    PS: Nein diesen Theard habe ich nicht eröffnet xD
     
    Zuletzt bearbeitet: 17 Dezember 2013
  2. DarkNasty

    DarkNasty Forenkommissar

    Hast du was gegen *********** oder was !!!!!!o_Oo_O
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 16 Dezember 2013
  3. Tarianah

    Tarianah S-Moderator Team Drakensang Online

    Liebe Helden von Dracania,

    nun beruhigt euch bitte mal wieder. Ich musste leider einige Beiträge editieren bzw. löschen.

    Es wäre schön, wenn zukünftig genauer auf die Wortwahl geachtet wird. Nicht alle User finden alle Ausdrücke und Bezeichnungen gleich witzig bzw. passend. Bitte achtet auf die Boardnetiquette, da hier keiner beleidigt oder provoziert werden darf.

    LG Tarianah
     
  4. onkben

    onkben Foren-Graf

    Also, wenn das Wort Zigeuner eine Beleidigung darstellt, dann sind sämtliche andere Namen von Volksgruppen ja auch beleidigend!
    Ich darf mich doch auch Deutscher/Hesse oder wie auch immer, nennen und andere dürfen das auch oder ist es jetzt strafbar?
    Hier wird einfach willkürlich zensiert und gelöscht, nur weil die Mods keine Ahnung von nichts haben!
    Ein kleines Beispiel: Man darf auch zu einem Polizisten Bulle oder Greifer sagen, da es in den allgemeinen Sprachgebrauch aufgenommen ist. Auch kann man Oberförster zu einem Polizisten sagen, da es keine Beleidigung darstellen kann, eine Berufsbezeichnung zu verwenden, ansonsten wären ja alle Oberförster beleidigt!
    Wie also kann Zigeuner eine Beleidigung sein, es sei denn, man stellt noch ein beleidigendes Wort davor?...
     
    Zuletzt bearbeitet: 17 Dezember 2013
  5. End-of-Olymp

    End-of-Olymp Fortgeschrittener

    @Lieber Mod

    Wenn ihnen eventuell die tatsächliche Bedeutung des Wortes Zigeuner bekannt wäre,
    würden sie erkennen, dass durch die Zensur desselben, eine ethnische Minderheit diskriminiert und ausgeschlossen wird.

    Im deutschen Duden ist das Wort Zigeuner, als Angehöriger der Sinti und der Roma festgehalten und wird dementsprechend im deutschsprachigen Raum verwendet.

    Ich bitte sie daher höflichst um eine Rezensur, da hier im Forum laut dem Boardnetiquette, auf welches sie sich des Öfteren berufen, sowohl der Part Allgemeines, als auch der Part Höflichkeit en contraire zu ihrer Zensur stehen.
    (Alles bezogen auf die Bedeutung des Wortes nach dem deutschen Duden)
    (Auflage. 26,2013)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17 Dezember 2013
  6. dasominoeseetwas

    dasominoeseetwas Nachwuchs-Autor


    Liebe Frau Mod...
     
  7. paul21061969

    paul21061969 Lebende Forenlegende


    mit dem wort bule is nicht korekt das ist einne beleidigung und kann mit geldstrafe gehandet werden ligt aber auch an dem polizist selber was er macht rein rechtlich kann der dich wegen beamtenbeleidigung anzeigen

    mit dem wort ziegeuner kann man sehen wie mann will es wierd von vielen als beleidigung angesehen wenn mann den uhrsprung betrachtet warum ein deuscher ziegeuner sacht ises einne beleidigung
     
  8. onkben

    onkben Foren-Graf

    Dann hast Du hier folgendes:

    Sie stellten Strafantrag wegen Beleidigung, die Staatsanwaltschaft erwirkte einen Strafbefehl, gegen den der 29-Jährige Einspruch einlegte, sodass es nun zum Prozess vor Amtsrichterin Alexandra Körner kam. Der Angeklagte beteuerte, er habe das Wort „nur so dahin gesagt“, es sei keineswegs beleidigend gemeint gewesen. Die Beamten hätten es eigentlich gar nicht hören sollen. Außerdem sei das Wort „Bulle“ als Synonym für Polizist heute umgangssprachlich durchaus üblich und nicht negativ behaftet.

    ANZEIGE
    Dabei wies der 29-Jährige auf die beliebte Fernsehserie „Der Bulle von Tölz“ hin. Das Gericht sah ebenfalls keinerlei ehrverletzende Absichten und stellte das Verfahren auf Kosten der Staatskasse ein. Der Begriff „Bulle“ hat sich aus den Bezeichnungen „Landpuller“ oder „Bohler“ entwickelt, die im 18. Jahrhundert für die Vorgänger der heutigen Polizisten üblich waren und „kluger Mensch“ bedeuteten. In der Rechtsprechung wird das Wort „Bulle“ allein als mundartliches Synonym nicht als herabwürdigende Gleichsetzung eines Polizisten mit einem angriffslustigen Tier gewertet. Anders verhält es sich allerdings, wenn der Begriff in Kombination mit Ausdrücken wie „Schwein“ oder „dämlich“ verwendet oder ein Polizeieinsatz als „Bullen-Auftrieb“ bezeichnet wird. Dann, so die Rechtsprechung in Bayern, ist der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt.

    ...
    Richterin: „Bulle“ ist nicht immer eine Beleidigung - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de...-nicht-immer-eine-Beleidigung-id14068686.html

    Und falls jetzt einer/eine auf die Idee kommen sollte, hier etwas von Beamtenbeleidigung zu schwafeln, so etwas gibt es in unserem Land nicht!
     
  9. Gummiball

    Gummiball Allwissendes Orakel

    Könnt ihr bitte wieder zum Thema zurück kommen? Es geht hier ums Mittwinterfest und nicht um irgendwelche Beleidigungen ...
    @ Mods: Könnt ihr das OT bitte irgendwo anders hin verschieben?
     
  10. ARMITEL

    ARMITEL Forenkommissar

    Mal zur Aufklärung:
    Ja, mir ist schon klar was die eigentliche Bedeutung des Wortes ist es sollte aber so einigen hier klar sein das ich genau diese nicht gemeint habe!!
    Sicher kommt es zu Missverständnissen, aber lest mal selbst die Boardnetiquette durch...
    das "xD" am ende war ja nicht umsonst und es war auch 100% nicht doppelt ironisch gemeint oder sowas von daher ka was ihr jetzt eigentlich wollt ;P

    @Mods
    Wie Gummi schon sagte
    bitte das ganze Zeugs löschen was nichts mit mit dem Mittwinter Event zu tun hat ;)
     
  11. End-of-Olymp

    End-of-Olymp Fortgeschrittener

    Dir fällt auch nicht im Traum ein, dass ein solch ernster Artikel ironisch gemeint sein könnte. Jedem ******* hier im Forum ist klar, was du mit dem Wort Zigeuner gemeint hast.
     
  12. ARMITEL

    ARMITEL Forenkommissar

    Lol das war ja nicht direkt auf dich bezogen rofl
    Klar waren die Beiträge von den ****** hier im Forum auch alle Ironisch gemeint deshalb wurden die Beiträge auch alle gelöscht xDD und ich bezweifle das "lustige" und "spaßige" Beiträge einfach so komplett rausgenommen wurden tz tz tz aber klar hast recht x)
     
    Zuletzt bearbeitet: 17 Dezember 2013
  13. Hextrasher

    Hextrasher Forenhalbgott

    Es heißt Sinti oder Roma...
    und wenn du nen Polizisten als Bulle titulierst..wird es arg teuer...ich weiß das 100%:eek:
    also bevor du hier mit Halbwissen um dich schmeißt , informiere dich besser:p
    HighFive
     
  14. onkben

    onkben Foren-Graf

    Warum sollte ich mich informieren? Diese Aufgabe habe ich schon lange gemacht, ich kenne absolut niemanden, der jemals wegen diesem Wort verurteilt wurde, es aber sehr oft verwendete, auch den Bullen gegenüber!
    Informier Du Dich lieber einmal richtig, nenne mir ein neueres (letzten paar Jahre) Urteil von solch einem Fall!

    Aus den Gründen:

    1. Die Äußerung „Bulle“, gerichtet an Polizeibeamte, stellt vorliegend keine Ehrverletzung i.S. von § 185 StGB dar. Dieser Begriff ist insbesondere in der umgangssprachlich geprägten Mundart - allgemein bekannt - nicht als Gleichsetzung eines Polizeibeamten mit einem Tier, das reizbar und angriffslustig zu blinder und unüberlegter Gewalt neigt, gleichzusetzen. Es stellt lediglich ein umgangssprachliches Synonym für „Polizeibeamter“ dar, ohne dass damit eine Herabsetzung des Polizeibeamten verbunden ist.

    Dieser Bedeutungswandel wird durch die allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz des Ausdrucks „Bulle“ gerade in verbreiteten und beliebten Fernsehsendungen wie „Der Bulle von Tölz“ deutlich. In diesem Sinne sah das KG im Urteil vom 18. 8. 1983 (JR 1984, 165) das Wort „Bulle“ nicht mehr regelmäßig als ehrverletzend an (vgl. auch die zust. Anm. von Otto, JR 1984, 166; s. aber auch das Urteil des LG Essen v. 17. 4. 1980 [!], NJW 1980, 1639). Die Entscheidung des BayObLG vom 22. 12. 1989 (BayObLG, NJW 1990, 1742) befasst sich unter anderem mit der Kombination des Ausdrucks „Bulle“ mit „Schwein“ und ist deshalb auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. In dieser Kombination ist der ehrverletzende Charakter der Äußerung unzweifelhaft. Auch das Urteil des BayObLG vom 18. 2. 1988 (NStZ 1988, 365 = JR 1989, 72) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt. Dort ging es um die Frage, ob die Verwendung des Ausdrucks „Bullen-Auftrieb“ ehrverletzenden Charakter hat. Dies ist - anders als im vorliegenden Fall - wegen der Kombination der Ausdrücke und der dadurch assoziierten Nähe zum Tier in Übereinstimmung mit dem BayObLG zu bejahen.

    Letztlich entscheidend waren folgende Überlegungen:

    Wertausfüllungsbedürftige Tatbestandsmerkmale wie „Beleidigung“ unterliegen im besonderen Maße dem Wandel gesellschaftlicher Bewertung. Schutzgut des § 185 StGB ist nicht ein irgendwie definierter Ehrbegriff, sondern - auf den Fall bezogen - der konkrete Achtungsanspruch des Polizeibeamten in der konkreten Situation. Dieser Achtungsanspruch aber wird durch die Wirklichkeit des sozialen Lebens begründet und - insbesondere - begrenzt. In Bezug auf den von § 185 StGB bezweckten Ehrschutz ist nicht jede anstößige oder geschmacklose Äußerung sanktionsbedürftig; strafrechtlicher Sanktion bedarf eine Äußerung nur dann, wenn sie elementare Verhaltenserwartungen, so wie sie zum Zeitpunkt der Tat bestanden, enttäuscht (Jakobs, StrafR AT 2/2).

    2. Hinzu kommt die konkrete Situation - hierauf stellt die Entscheidung des KG (JR 1984, 165) entscheidend ab -, in der die Äußerung gefallen ist. Die Angekl. wandte sich nicht unmittelbar an die Polizeibeamten, sondern beantwortete die - rhetorische - Frage der Tochter, ob es sich bei den anwesenden Beamten um „Bullen“ handele.

    Gerade letzter Gesichtspunkt lässt auch die Einlassung der Angekl. glaubhaft erscheinen, sie habe durch ihre Äußerung nicht einmal mit bedingten Vorsatz die Ehre der Polizeibeamten verletzt. Die Angekl. war, da schlaftrunken, nicht voll orientiert und nahm ohne jede Überlegung den von ihrer Tochter verwendeten Begriff „Bulle“ auf. Dass hierdurch die vor ihr stehenden Polizeibeamten in ihrer Ehre verletzt würden, nahm die Angekl. nicht einmal in Kauf; hiermit rechnete sie nicht.

    Haste es nun gerafft???
     
    Zuletzt bearbeitet: 17 Dezember 2013
    End-of-Olymp gefällt dies.
  15. *Frosch*

    *Frosch* Lebende Forenlegende

    Ernsthafte Frage zu dem Rentier: wenn ich mir das mit der Lichterkette dekoriere bzw. ruiniere.... kann ich das (z.B. nach Weihnachten) wieder rückgängig machen oder läuft das dann im Hochsommer immer noch rum wie ein Weihnachtsbaum?
     
  16. Hextrasher

    Hextrasher Forenhalbgott


    lol nö warum? haste einen Artikel gefunden der dafür spricht............gibt genug die dagegen sprechen..aber die haste bestimmt überlesen.....:eek:
    HighFive
     
  17. Tarianah

    Tarianah S-Moderator Team Drakensang Online

    Liebe Helden von Dracania,

    damit die Diskussion hier nicht weiter ausartet, werde ich hier jetzt schließen. Nach wie vor gelten hier unsere Forenregeln und unsere Boardnetiquette. Bitte bei Bedarf noch einmal im Forum nachzulesen.

    Einen schönen Abend!

    LG Tarianah
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.