Ankündigung Stellungnahme zum Anbieten von Leistungen und Vergütungen

Dieses Thema im Forum 'Offizielle Ankündigungen' wurde von kiwidobrasil gestartet, 19 Februar 2015.

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  1. kiwidobrasil

    kiwidobrasil Community Team Team Drakensang Online

    Helden von Dracania,

    aktuell gibt es Diskussionen, ob das Anbieten einer Leistung wie beispielsweise Mortisruns oder die Vergütung der Hilfe bei Bossruns mit den AGB vereinbar ist. Derweil steht ebenfalls die Frage im Raum, ob das Anbieten geahndet werden kann.

    An dieser Stelle möchten wir die Möglichkeit wahrnehmen, eine offizielle Stellungnahme abzugeben, damit die Sachlage und Spielregeln für alle verständlich sind.

    Grundlage, weshalb wir dies nicht dulden sind gleichermaßen die Spielregeln wie unsere AGB. Die entsprechenden Absätze sind für alle nachzulesen, die wichtigsten Passagen fügen wir an dieser Stelle aber noch einmal an:

    Auszug aus Punkt 10 der Spielregeln:

    "Es ist untersagt im Spiel reales Geld in Form von Paysafecarten, Kontodaten und ähnlichem gegen Andermant oder Gegenstände zu tauschen."

    Auszug aus Punkt 9.4.5 unserer AGB:

    "Insbesondere ist Bigpoint berechtigt, eingestellte Informationen ganz oder teilweise zu löschen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB sowie die Anleitungen und Regeln der jeweiligen Services vorliegen oder diese sonst wie rechtswidrig sind. Dies ist beispielsweise der Fall für Informationen, die: …… kommerzielle Aktivitäten oder Verkäufe beinhalten."

    Dies bedeutet, dass das Anbieten, bzw. Vergüten einer Leistung gegen Bezahlung unsererseits als Tauschgeschäft angesehen wird und demnach gegen die Nutzungsbestimmungen verstößt.

    Zudem obliegt es nicht unserer Kontrolle ob die Zahlung tatsächlich fließt. Um etwaige Ersatzansprüche gegenüber der Firma Bigpoint abzuwenden, wird so etwas nicht geduldet.

    Wer gegen diese Regelungen verstößt muss, wie in anderen Fällen damit rechnen, dass sein Account gesperrt wird.

    Euer Drakensang Community-Team
     
    Zuletzt bearbeitet von Moderator: 19 Februar 2015
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