DAS ENDE VON DSO

Dieses Thema im Forum 'Archiv Rest' wurde von daywaker2 gestartet, 16 August 2016.

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  1. Saabia

    Saabia Lebende Forenlegende

    Ja waere auch schade um dich.
    Hoffe nur das du dir deine Laune im RL dadruch nicht vermiessen laesst , da es das nicht Wert ist.

    Liebe Gruesse

    Saabia
     
  2. undnun

    undnun Forenanwärter

    Die schauen halt nur auf die Einnahmen die bisher und zum jetzigen Zeitpunkt von den Spielern getätigt wurden.
    Scheinen irgendwie seelenverwand zu sagen. :) Hatte auch vor Kurzem im Forum gepostet, dass ich die Entscheidung, mit DSO aufzuhören, nun endgültig getroffen habe. Zudem waren die Unbezwingbaren auch die letzte von zwei Gilden, die mich für mehrere Monate aufgenommen hatten. Hört sich jetzt blöd an, aber irgendwie bin ich auch glücklich darüber, dass ich zum jetzigen Zeitpunkt über deine Nachricht gestoßen bin. Somit kann auch ich mich noch ein letztes Mal an die Mitglieder der Unbezwingbaren wenden und Ihnen meinen Dank aussprechen, dass ich in so einer Gilde mit echt Netten Leuten unterkommen durfte. Besonders ist mir Kima und Daniel und später dann auch eigentlich so gut wie jeder Andere Gildenmitglied ans Herz gewachsen. Ach so.. ja heiße oder beser hieß Ingame Nevermind :)
     
  3. z-Feronia-z

    z-Feronia-z Forenhalbgott

    Internet ist auch real - das Netz ist kein rechtsfreier Raum!
     
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  4. Saabia

    Saabia Lebende Forenlegende

    Das stimmt Feronia und da stimme ich dir mit Sicherheit zu. Und wenn sich DSO strafbar macht weil es die Buguser nicht identifiziert und sperrt dann sollte dies auch rechtliche Konsequenzen haben. Bin mir nur nicht sicher ob man einen Laden vor Gericht zehren kann weil er nicht konsequent gegen Ladendiebstaehle vorgeht?
     
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  5. Lonligrin

    Lonligrin Foren-Herzog

    Habe ich drüber nachgedacht. Das Problem ist: die Charaktere sind Eigentum von BP, wir haben nur Nutzungsrecht. Also wenn wem was weggenommen wurde, dann juristisch gesehen wohl nur Bigpoint.

    Die einzige Möglichkeit einer Klage wäre unter der Prämisse, dass durch fortlaufende Zahlungen eben doch mehr als nur ein Nutzungsrecht erworben wurde. Damit müsste man aber bei den AGB ansetzen. Sobald klar ist, dass eben doch ein - wenn auch virtueller - Eigentumswert zusteht, wird es interessant.

    Gibt es hier Juristen oder Jurastudenten, die sich ein wenig mit dem Thema Internetrecht auskennen? Bin ja nun Informatiker, doch ich denke in dem Fall würde vermutlich die Anwendbarkeit des § 823 BGB von Interesse sein. Denn dann wurde hier das virtuelle Eigentum der ehrlichen Spieler verletzt, das sich in einem MMO wie diesem unter anderem durch die relative Stärke der erworbenen Items im Vergleich zu den anderen Spielern definiert. Aufgrund des Ignorierens der Buguser durch BP ist diese relative Stärke massiv gesunken. Die Unterlassung des Betreibers, die Buguser ihrer ercheateten Items zu enteignen, würde dann einer Eigentumsverletzung gegenüber der ehrlichen Spielerschaft gleichkommen. Hier wäre nach meinem juristischen Laienverständnis dann Schadensersatz einklagbar.
     
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  6. Saabia

    Saabia Lebende Forenlegende

    denkst du das dein KK wirklich messbar gesunken ist nach diesem Bug- also eine wiklich messbare Inflation der KK stattgefunden hat?
     
  7. Lonligrin

    Lonligrin Foren-Herzog

    Ganz klar ja. Speziell im High-End Bereich. Ich hab lange fassungslos in Kingshill gestanden, hab mir verschiedene Instanzen und das bunte Treiben angeschaut. Alleine von den Topleuten in den Ranglisten war da locker jeder zehnte lustig am buggen und das ist nur, was ich gesehen habe.

    Edit: achso, auch wenn ich den KK nicht als Kampfstärkenindikator ernstnehme - meiner ist nicht gesunken, aber der Durchschnittlichs-KK der Spielerschaft dürfte messbar gestiegen sein.
     
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  8. Saabia

    Saabia Lebende Forenlegende

    Ja das ist auch wahnsinn bin beim Gauklerbug damals auch live dabei gestanden und habe die Buguser beobachtet und sogar angesprochen...das ist krass. Doch wenn du mal nachrechnest wie oft sich jemand reloggen musste um wirklich einen besseren brauchbaren Stein einbauen- vorallem auf dem PVP niveau- dann sind es wahscheinlich viele Andermant an Wert der Steine aber wenig brauchbare Steine nehme ich an. Vielleicht kannst du hier mal ne Statisik erstellen wenn du magst wieviele Klicks wohl noetig waren.
    Thermo hat einen tollen Post dazu geschrieben. Nur Leute die in der Lage waren ein Script zu schreiben konnten wirklich im grossen Stil ab sahnen. Naja wieviel Leute sind in der Lage solche Skripten zu machen? dann wird die Luft schon duenner denke ich...naja ist auch nur meine Meinung ;o)

    Liebe Gruesse

    Saabia
     
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  9. Lonligrin

    Lonligrin Foren-Herzog

    Auch wenn ich so ein Script in 5 Minuten schreibe, sind es weniger die Juwelierbugger, die mir Sorgen machen. Auch da habe ich Screenshots mit einigen erbuggten Heiligen gesehen. Die Zumpebugger mit Tier 3 Armor- und Runspeedstones sind es, die mir Sorge machen. Sind nicht viele, aber wie gesagt, im High-End Bereich zerstören die das Balancing völlig.
     
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  10. .-Allanon-.

    .-Allanon-. Großmeister eines Forums


    In einem Falle werde ich Folgendes zunächst an den Support schreiben:

    Ich habe eine 2-Jahres-Premiummitgliedscgaft erworben. Hierbei handelt es sich um einen Vertrag. Dieser Vertrag wurde unter der Vorraussetzung abgeschlossen, dass die AGB Gültigkeit besitzen. Der Betreiber hält sich durch das Nicht-Eindämmen des Bug-Usings nicht an die AGB. Somit ist der Vertrag nichtig und ich verlange die mir enstandenen Kosten (Premium-Erwerb zurück).

    Man könnte dies evtl. auch auf übrige Payments ausdehnen. Da der Andermant-Käufe eigentlich ähnlich zu bewerten sind. Im BGB steht auch etwas von "Arglistiger Täuschung". Andere kriegen ja schließlich alles geschenkt, somit werden die ehrlichen Zahler sittenwidrig getäuscht.
     
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  11. ProGamer79

    ProGamer79 Aktiver Autor

    Tja Bp ist halt einfach zu blöd dafür zu sorgen das die Buguser permanent gebannt werden.
     
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  12. Wernher65

    Wernher65 Admiral des Forums

    Das ist es ja auch was mich so aufregt , hab 3 Jahre lang fast jeden Tag DSO gespielt und mir meinen Char sehr hart erarbeitet , soll jetzt von heute auf Morgen wegen den Bugusern alles umsonst gewesen sein ?
     
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  13. z-Feronia-z

    z-Feronia-z Forenhalbgott

    Das weiss ich so aus dem Ärmel geschüttelt auch nicht mit Sicherheit.
     
  14. graz100

    graz100 Forenfreak

    Nein, aber auf Vertragsbruch könnte zulässig sein.
    Schließlich haben wir mit der Zustimmung zu den AGB zugestimmt diese einzuhalten, ebenso wie BP die Pflicht hat diese einzuhalten.
    Was im Endeffekt in etwa auf einen Vertrag hinausläuft.
     
    undnun gefällt dies.
  15. Wernher65

    Wernher65 Admiral des Forums

    Mein Gedanke war eigentlich schon ob man sich beim Internet Ombudsmann für Spiele erkundigen sollte ?
    In meinen Gedanken ist das Betrug an die Kunden.
     
  16. graz100

    graz100 Forenfreak

    Hier mal was interessantes dazu :rolleyes:
    Verträge sind verpflichtend...

    ... dieser Grundsatz stammt aus dem Römischen Recht: pacta sunt servanda. Seine Bedeutung ist enorm: sobald einmal eine Einigung zustandegekommen ist, kann sich keiner mehr aussuchen, ob er sie erfüllen will oder nicht.

    Für einen Vertragsschluß ist eine einmalige Einigung notwendig, aber auch ausreichend (grundsätzlich – es gibt Ausnahmen). Ob man den Vertrag richtig verstanden hat und ob man ihn überhaupt erfüllen kann, ist hingegen für den Vertragsschluß ohne Bedeutung (grundsätzlich – auch davon gibt es Ausnahmen). Ein Käufer ist also z.B. nicht erst dann an den Vertrag gebunden, wenn er bezahlt hat oder wenn er die Ware bekommen hat, sondern sobald er sich einmal mit dem Kauf einverstanden erklärt hat. Von da an kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verlangen und notfalls mit einer Klage vor Gericht erzwingen. Umgekehrt kann sich auch der Verkäufer nach Vertragsschluß nicht mehr aussuchen, ob er die Ware liefern oder den Kaufpreis zurückzahlen will – der Käufer kann ihn auf Lieferung verklagen.

    Daß man sich über den Vertragsinhalt falsche Vorstellungen gemacht hat, ändert grundsätzlich nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. Deshalb muß man sich vorAbschluß eines Vertrages Gewißheit verschaffen über dessen genaue Bedeutung (das gilt auch für AGB). Diese Gewißheit bekommt man nicht von seinem Vertragspartner. Dessen Erklärungen sind wertlos. Denn bindend wirkt nur der Vertrag. Auf sonstige Erklärungen, die im Vertrag keinen Ausdruck finden, kann man sich also später nicht berufen (meistens kann man sie auch nicht beweisen).

    Das gilt auch, wenn Sie Ihrem Vertragspartner vertrauen. Denn daß man einander vertraut, wenn man einen Vertrag schließt, ist normal. Aber trotzdem sind Verträge der Grund für die meisten Gerichtsprozesse − fast alle, die vor Gericht streiten, haben einander also früher einmal vertraut. Wer realistisch ist, der sieht folglich in jedem Vertragspartner einen potentiellen Prozeßgegner. Das bedeutet: der Vertrag muß so gestaltet werden, daß sich der Schaden in Grenzen hält, auch wenn Ihr Vertrauen sich als nicht gerechtfertigt erweist.

    Gewißheit über die Bedeutung eines Vertrages bekommen Sie auch nicht von einer Verbraucherzentrale oder einer staatlichen Beratungsstelle oder gar von Ihrer Rechtsschutzversicherung (Einzelheiten lesen Sie hier). Auch auf Ihr eigenes Urteil sollten Sie sich nicht verlassen (warum, lesen Sie hier). Wo es um mehr geht als um „Peanuts“, da müssen Sie einen Profi beauftragen, und zwar bevor Sie den Vertrag schließen – nicht danach.

    Erst recht
    müß man sich über die genaue Tragweite jeder Klausel im Klaren sein, wenn man selbst Vertragsbedingungen formuliert, insbesondere bei der Formulierung der eigenen AGB. Besonders anspruchsvoll sind AGB für Verbraucherverträge, wo man dem Kunden ein Widerrufsrecht einräumen muß.

    Von bestimmten, sogenannten Verbraucherverträgen kann man sich als Privatkunde einseitig wieder lösen (Widerrufsrecht):
    • Bestellungen per Post, per Telefon/Telefax oder über das Internet (Fernabsatzgeschäfte),
    • Finanzierte Geschäfte und Ratenzahlungsgeschäfte,
    • Verträge aufgrund eines Vertreterbesuchs (Haustürgeschäfte).

    Um die Frist für den Widerruf in Lauf zu setzen (und um sich vor Abmahnungen zu schützen) muß der Unternehmer dem Kunden eine Widerrufsbelehrung erteilen. Nach einem von mir erstrittenen Urteil genügt der amtliche Mustertext, den die Bundesregierung bis 2008 empfohlen hat, dafür nicht. Verträge, bei denen dieser Text verwendet wurde, können deshalb auch noch Jahre später widerrufen werden.
    Übrigens: Ein Vertrag ist kein Schriftstück, das von beiden Parteien unterzeichnet ist – das ist eine Vertragsurkunde. Die meisten Verträge werden ohne Vertragsurkunde geschlossen, also mündlich oder sogar nur durch schlüssiges Verhalten (schon wer in die Straßenbahn einsteigt, schließt einen Vertrag). Aber solche Verträge sindriskant – man weiß nicht ganz genau, welchen Inhalt sie haben, oder man kennt zwar den Inhalt, kann ihn aber nicht beweisen. Bei jedem Geschäft, das nicht völlig unbedeutend ist, lautet die Devise: Wer schreibt, der bleibt.


    Ich geh mir mal 'nen Anwalt suchen :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 18 August 2016
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  17. elgrecó363

    elgrecó363 Foren-Grünschnabel

    naja manche laufen jetzt full royal rum und haben die Gaukler Steine auf max lvl.... das Leben geht weiter... das Spiel geht weiter... so schlimm war der Bug doch nicht... und wenn Spieler aufhören werden sie durch neue ersetzt... so einfach ist das :D
     
  18. Lonligrin

    Lonligrin Foren-Herzog

    Wie der dreckige Buguser offen unverschämt und dreist im Forum auf die ehrlichen dummen Payer pisst, die ihm das Spielen überhaupt ermöglichen. Widerlich.
     
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  19. undnun

    undnun Forenanwärter

    Es wäre dem Laden überlassen, ob es gegen Diebstähle vorgeht oder nicht. Aber in einem Laden geht man nur rein, kauft was und dann hat`s sich auch schon wieder und muss nicht mit den Dieben immer im Laden verweilen bzw. gegen sie antreten solange man das erworbene Produkt auch nutzen möchte. Doch wie schon mehrfach erwähnt wurde, wurde mit dem Diebstahl, bzw. das Ausnutzen vom Bug beim Jubiläumsevent nicht nur gegen die AGB`s von Bigpoint verstoßen, auf die jeder Eiinzelne der Spielerschaft hingewiesen wurde und akzeptieren musste, um das Spiel überhaupt erst zu installieren. Sondern (und das ist ja das Fatale daran) hat das von Bigpoint verursachte und mitlerweile auch akzeptierte Bugusing dazu geführt, dass die eigene Ausrüstung, für die man Jahrelang viel geleistet hat (vom Laden Bigpoint teuer erworben), extrem an Wert einbüßen musste. Somit haben die Buguser nicht nur dem Laden (Bigpoint) was gestohlen, sondern den Wert der eigens erorbenen Güter jedes Einzelnen geschmählert, der sich an die AGB`s gehalten hat.
     
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  20. graz100

    graz100 Forenfreak

    Selten so eine Unverschämtheit gesehen...
    Da kommt einem ja das Essen hoch.
     
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